Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil. Betrügerische Handlungen, Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, überhöhte Rechnungsstellung, etc.